Auch bei seinem Urlaub kann man Geld sparen!
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Überfall am Urlaubsort kein Reisemangel

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil (AZ: 16U 142/12) entschieden hat, zählen Überfälle auf Reisende am Urlaubsort nicht als Reisemangel. Veranstalter müssen daher weder Schadensersatz zahlen noch den Reisepreis mindern.

Im verhandelten Fall war ein Pauschalurlauber aus Deutschland in der Dominikanischen Republik von zwei Männern überfallen worden und wurde im Zuge dessen auch mit einer Machete verletzt. Darauf wurde er einer Notoperation unterzogen und lag 35 Tage im Krankenhaus der Hauptstadt Santo Domingo. Auch nach seinem Rücktransport nach Deutschland musste er weitere 14 Tage in der Klinik bleiben. Der Mann verlangte aufgrund dessen Schadensersatz vom Reiseveranstalter, bei dem er die Reise gebucht hatte.

Überfälle und Diebstähle gehören zum normalen Lebensrisiko

Bereits das Landgericht Frankfurt hatte in der vorausgehenden Instanz den Schadensersatz verweigert und das Oberlandesgericht schloss sich diesem Urteil nun an. Am Urlaubsort Opfer eines Überfalls oder Diebstahls zu werden, zähle zum normalen Lebensrisiko. Daher liegt Reisemangel vor. Dies wäre nur der Fall, wenn das Reiseziel bereits in der Vergangenheit wiederholt zum Ort von Verbrechen und kriminellen Aktivitäten wurde und der Reiseveranstalter dies nicht im Katalog erwähnt.

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Urteil: Reiseabbruchversicherung muss auch nach Unfall zahlen

Wie das Landgericht Düsseldorf jetzt urteilte (AZ: 11 0 40/12), muss eine Reiseabbruchversicherung im Schadensfall der Versicherten nicht nur die Kosten für die vorzeitige Urlaubsbeendigung erstatten, sondern auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen auszahlen.

Reiseabbruchversicherung muss für entgangene Urlaubstage bezahlen

Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine Kreuzfahrt in der Karibik gebucht und für diese eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. Im Verlauf der Kreuzfahrt zog sich der Ehemann eine dreifache Fraktur des Sprunggelenks zu und musste auf Barbados operiert werden. Das Schiff fuhr unterdessen ohne die Eheleute weiter.

Die Reiseabbruchversicherung wollte, abgesehen von den Kosten für den Rücktransport, jedoch keine weiteren Leistungen bezahlen. Nach der erfolgreichen Klage muss die Versicherung nun auch den anteiligen Reisepreis für die nach dem Unfall entgangenen Reisetage bezahlen, da diese nach Ansicht der Richter eine Reihe von untereinander abgrenzbaren Teilleistungen darstellen.

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Reiserücktritt und Schadensersatz bei fehlerhaften Unterlagen möglich

Wie das Landgericht Wuppertal in einem kürzlichen Urteil (AZ: 9 S 294/11) feststellte, können Reisende, denen fehlerhafte Reiseunterlagen ausgehändigt werden oder einzelne Dokumente fehlen, von einer Reise zurücktreten und weiterhin dafür Schadensersatz erhalten. Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht und noch vor dem Reiseantritt bemerkt, dass die ihnen vom Veranstalter ausgehändigten Reiseunterlagen Fehler enthielten. In diesem Fall war etwa der Name der Ehefrau falsch angegeben und auch das gebuchte Hotel war nicht vermerkt. Der Reiseveranstalter versprach auf Anfrage, verbesserte Reiseunterlagen am Abflughafen zu hinterlegen.

Trotz Zusicherung wurden erneut fehlerhafte Unterlagen ausgehändigt – Schadensersatz

Am Flughafen stellte das Ehepaar jedoch fest, dass die neuen Unterlagen immernoch fehlerhaft waren. Daraufhin traten die Eheleute von der Reise zurück und forderten den Reisepreis zurück. Nach Ansicht der Richter stehen den Urlaubern geeignete Unterlagen über die gebuchten sowie zugesicherten Leistungen am Urlaubsort zu. Darüberhinaus entstand der Eindruck, dass bestimmte Leistungen nur über Gutscheine vor Ort zur Verfügung stünden. Dem gegenüber stand die Begründung des Veranstalters, generell keine Gutscheine an Kunden auszustellen. Die Richter bezeichneten dies als nicht glaubwürdig. Somit musste der Reiseveranstalten den vollen Reisepreis in Höhe von 1822 Euro zurückerstatten.

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Badeverbot aufgrund von Haien ist kein Reisemangel

Wenn im Urlaub, etwa bei einer Pauschalreise, am Urlaubsort ein Badeverbot aufgrund der Präsenz von Haien erlassen wird, stellt dies laut einem neuen Urteil des Amtsgerichtes München (AZ: 242 C 16069/12) keinen Reisemangel dar, für den der Reiseveranstalter zur Entschädigung verpflichtet werden kann.

Eheleute fühlten sich durch Badeverbot in Ihrer Urlaubsfreude eingeschränkt

In dem beim Amtsgericht München verhandelten Fall hatte ein Ehepaar auf den Seychellen einen Pauschalurlaub gebucht. Aufgrund eines Haiangriffes sprachen die örtlichen Behörden kurz vor dem Anreisetermin der Eheleute ein Badeverbot an einigen Stränden der Seychellen aus, welches zum Zeitpunkt des Aufenthaltes auf den Seychellen weiterhin galt.

Das Ehepaar fühlte sich durch diesen Umstand in seiner Urlaubsfreude beeinträchtigt und forderte vom Veranstalter die Hälfte des Reisepreises zurück. Dieser weigerte sich eine Entschädigung zu zahlen, denn die Reise sei nicht mangelhaft gewesen. Das Gericht entschied, dass der Reiseveranstalter nicht dazu verpflichtet ist, dem Urlauber ein ungefährliches Schwimmen im Meer zu ermöglichen, die Nutzung des Strandes sei weiterhin möglich gewesen. Daher liege bei dieser Pauschalreise kein Reisemangel vor.

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Veranstalter muss Schadensersatz wegen fehlerhafter Reiseunterlagen zahlen (Reisemangel)

In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Wuppertal ein Urteil des Amtsgerichts Solingen bestätigt: Dem Kläger wurde wiederholt recht gegeben, indem festgestellt wurde, dass fehlerhafte Reiseunterlagen einen Reisemangel darstellen. Bei Absage einer Reise aus diesem Grund muss der Reiseveranstalter also Schadensersatz zahlen.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Pauschalreise nach Ägypten inklusive gebuchtem Flug, Hotel und einer Nilkreuzfahrt. In den per Post dem Kläger zugesandten Reiseunterlagen war zum einen der Name des Hotels falsch angegeben, als auch der Name der Ehefrau falsch eingetragen. Nach einer Reklamation seitens der Urlauber, erklärte sich der Reiseveranstalter dazu bereit, am Abflugtag neue Unterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Am Tag der Abreise waren jedoch am Flughafen keine Unterlagen auffindbar und der Veranstalter nicht per Telefon erreichbar. Daraufhin sagten die Urlauber kurzfristig die Reise ab und verlangten Schadensersatz.

Planbarkeit und Zuverlässigkeit sind das Wichtigste

Das Gericht teilte in seiner Urteilsverkündung mit, dass die Planbarkeit und Zuverlässigkeit bei einer Pauschalreise die wichtigsten Kriterien seien. Durch fehlerhafte Eintragungen sei diese Zuverlässigkeit jedoch nicht gewährt und ein Reisemangel liegt vor. Daher steht den Betroffenen grundsätzlich immer Schadensersatz zu, wenn die Pauschalreise aus diesem Grund abgesagt wird.

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Neue Umfrage über die liebsten Urlaubsländer der Deutschen

Das Internetreiseportal lastminute.de hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine repräsentative Umfrage bei den Meinungsforschern von GfK in Auftrag gegeben.
Fragestellung war hierbei, in welchen Ländern die befragten Reisenden aus Deutschland ihren besten Urlaub verbracht hätten und was hierfür die Gründe seien.

Übereinstimmend mit dem vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Übernachtungsrekord in Deutschland, teilte auch die Mehrzahl der befragten Urlauber mit, dass sie ihren bisher besten Urlaub im eigenen Land verbracht haben. Ganze 16 Prozent aller Umfrageteilnehmer stimmten für Deutschland als bestes Urlaubsland. Auf dem zweiten Platz folgte Spanien (12%), danach die USA (9%), Italien (8%), die Türkei (5%), Österreich (4%), Kroatien und Griechenland mit je 3% und als Schlusslicht Großbritannien mit 2 Prozent der Stimmen.

Laut lastminute.de unternehmen Deutsche Urlauber pro Jahr im Durchschnitt 2,5 Reisen. Die Länder, welche in der Umfrage am besten bewertet wurden, decken sich dabei sehr gut mit den Buchungszahlen bei lastminute.de und anderen Reiseanbietern. Innerhalb Deutschlands werden die meisten Hotels und Städtereisen in Berlin, München und Hamburg angefragt, bei Flügen sind die USA Spitzenreiter und bei kurzfristigen Urlaubswünschen suchen die Leute nach Mallorca, Antalya und den Kanarischen Inseln.

Viele verschiedene Gründe für den Besten Urlaub

Über die Gründe, welche einen Urlaub zum besten Urlaub machen, herrscht auch weitgehend Einigkeit. Für 55 Prozent der befragten sind Landschaft und Natur am Reiseziel das Wichtigste, gefolgt von guten Möglichkeiten zur Entspannung (47%), gutem Wetter (39%), Gastfreundschaft (37%), vorhandenen Sehenswürdigkeiten (30%), tollen Stränden und gutem Essen (beide 29%), einem guten Hotel (24%) und die unwichtigsten Gründe sind mit jeweils 20 Prozent Kultur und Ruhe im Urlaub.

Vor allem zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede bei den angegebenen Lieblingsreisezielen. So fanden je 13% der Umfrageteilnehmer aus Bayern und Hessen, dass sie den besten Urlaub in den USA erlebt haben, in Schleswig-Holstein war dieser Anteil sogar doppelt so hoch. Die Bewohner der Stadtstaaten Hamburg und Berlin stimmten mit 23 und 17 Prozent für Spanien als bestes Urlaubsland. Deutschland wurde als beliebtestes Urlaubsziel von den Teilnehmern aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland genannt.

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Urteil: Defekter Flugzeugsitz stellt Reisemangel dar

Für Pauschalreisende dürfte das kürzlich gesprochene Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ: 2-24 O 31/12) besonders interessant sein.
Das Gericht hat entschieden, dass ein defekter Flugzeugsitz einen Reisemangel darstellt und somit Grund für die Rückerstattung, wenigstens eines Teilbetrages, des Reisepreises ist.

Höhere Beförderungsklasse dient dem Komfort im Urlaub

Besonders wenn ein Urlauber eine aufpreispflichtige höhere Beförderungsklasse gebucht hat, wie die im vorliegenden Fall sogenannte „Comfort Class“, besteht durch die Funktionsunfähigkeit des Flugzeugsitzes ein erheblicher Mangel an Komfort. Laut dem Richter diene die Buchung einer „Comfort Class“ dazu, auf langen Flügen Entspannung und Ruhe zu finden. Wenn der Sitz nicht ausfahrbar sei, so ist dies unmöglich.

Im Urteil wurde der Klägerin der Anteil für einen Tag am Gesamtreisepreis zur Rückerstattung zugesprochen.

Geklagt hatte eine Frau, welche eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht hatte und sowohl auf dem Hin- und Rückflug im gleichen Flugzeug auf dem gleichen, defekten, Sitz Platz nehmen musste.

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Britischer Reiseveranstalter Thomson (TUI) veröffentlicht neuen Sonnenstunden Index für Urlauber

Der britische Reiseveranstalter Thomson, eine Tochterfirma der deutschen TUI, hat einen neuen Index für Urlauber veröffentlicht. Hier findet man eine nach neuesten Daten zusammengestellte Auflistung der jährlichen Sonnenstunden an vielen beliebten Urlaubszielen, sortiert nach Jahreszeiten.

Auslöser für die Erstellung des Indexes war, dass über ein Drittel (37%) aller britischen Urlauber in einer kürzlich veröffentlichten Studie angaben, dass das schöne Wetter im Urlaubsland für sie der Hauptgrund für die Buchung einer Reise wäre. Man will so dem, laut Aussagen im Rahmen der Studie, immer schlimmer werdenden britischen Wetter entkommen.

Beinahe die Hälfte der Befragten Briten (45%) geht täglich online, um sich über das Reisewetter in ihrem Urlaubsland zu informieren und damit die Vorfreude auf den Urlaub zu steigern.

Für jede Jahreszeit das richtige Urlaubsland

Spitzenreiter bei den Sonnenstunden über das ganze Jahr hinweg ist Fuerteventura, dort scheint die Sonne im Sommer gut 11 Stunden pro Tag und auch zu anderen Jahreszeiten gibt es hier nicht viel weniger Sonnenschein. Dicht gefolgt wird die Insel von den Reisezielen Zypern uns Südspanien, welche im Jahresdurchschnitt 8,5 Sonnenstunden pro Tag verzeichnen. Im Winter bieten sich die Kanaren perfekt als Reiseziel für sonnenhungrige Urlauber an. Griechenland, Portugal und die Türkei stellten sich als ideale Reiseziele für den Frühling heraus.

Weitere interessante Ergebnisse der Studie

Die Befragung wurde von November bis Dezember 2012 durch das Meinungsforschungsunternehmen OnePoll im Auftrag von Thomson durchgeführt.,

Dabei kamen einige neue Erkenntnisse zum Vorschein. So sagten 26% der Befragten aus, dass das Wetter der wichtigste Faktor für eine gute Stimmung im Urlaub sei, noch vor dem Essen, welches nur 13% als bedeutensten Faktor bezeichneten. 15% der Befragten könnten es sich nicht vorstellen, dass Jahr ohne wenigstens einen Urlaub in der Sonne zu überstehen, denn 79% der Menschen, die versuchten einen Sommerurlaub in Großbritannien zu verbringen, wurden durch miserables Wetter aufgehalten. Schlechtes Wetter würde den Urlaub ruinieren, meinten 15% der Urlauber, 10% wären in diesem Fall sehr betrübt und 4% würden direkt nach Hause fliegen.

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Weiterhin Verspätungen und Flugausfälle auf deutschen Flughäfen

Bedingt durch die winterlichen Temperaturen sowie Schnee und Glatteis, kommt es auf den deutschen Flughäfen derzeit weiterhin in zunehmendem Maße zu Verspätungen und Flugausfällen.

Am gestrigen Dienstag den 22.01.2013 sind an Deutschlands größtem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main 104 von 1200 geplanten Flügen aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse ausgefallen. Das derzeitige Wetter lasse zwar einen normalen Flugbetrieb zu, dieser müsse sich jedoch erst wieder einpendeln, meinte ein Sprecher des Flughafens. Dadurch, dass das Wetter in den nächsten Tagen konstant bleibt, wie der Deutsche Wetter Dienst (DWD) in Offenbach berichtet, müssen die Flugzeuge weiterhin aufwendig enteist werden, was zu weiteren Verspätungen führen kann.

Maßnahmen gegen Eisprobleme schlagen fehl

Ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport stellte fest, dass man soviel Eis auf den Flughäfen bisher noch nicht gesehen hätte, und man nicht darauf vorbereitet wäre. Dabei hatte der Flughafen im November noch voller Stolz präsentiert, welche Vorkehrungen sie für den Winter getroffen hätten. Durch mehr Personal und weitere Enteisungsfahrzeuge sollte der Betrieb auch in der kalten Jahreszeit sichergestellt werden.

Fraport empfiehlt Reisenden, ihre gebuchten Flüge im Internet zu überprüfen und gegebenenfalls Kontakt mit dem Fluganbieter aufzunehmen.

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Der Tourismus im Auftakt

Auch nach der Sommersaison ist der Hannover-Tourismus immer noch stark angestiegen.
Nach Angaben der „Hannover Marketing und Tourismusgesellschaft“ (HMTG), stieg die Zahl der Übernachtungsgäste um 17,2 Prozent, als im Juli des vorherigen Jahres. Auch im August diesen Jahres, gab es einen Zuwachs von 10,5 Prozent zu verzeichnen. Continue reading “Der Tourismus im Auftakt” »

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