Urteil: Defekter Flugzeugsitz stellt Reisemangel dar
Erstellt am 25. Januar 2013, 13:14 UhrFür Pauschalreisende dürfte das kürzlich gesprochene Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ: 2-24 O 31/12) besonders interessant sein.
Das Gericht hat entschieden, dass ein defekter Flugzeugsitz einen Reisemangel darstellt und somit Grund für die Rückerstattung, wenigstens eines Teilbetrages, des Reisepreises ist.
Höhere Beförderungsklasse dient dem Komfort im Urlaub
Besonders wenn ein Urlauber eine aufpreispflichtige höhere Beförderungsklasse gebucht hat, wie die im vorliegenden Fall sogenannte „Comfort Class“, besteht durch die Funktionsunfähigkeit des Flugzeugsitzes ein erheblicher Mangel an Komfort. Laut dem Richter diene die Buchung einer „Comfort Class“ dazu, auf langen Flügen Entspannung und Ruhe zu finden. Wenn der Sitz nicht ausfahrbar sei, so ist dies unmöglich.
Im Urteil wurde der Klägerin der Anteil für einen Tag am Gesamtreisepreis zur Rückerstattung zugesprochen.
Geklagt hatte eine Frau, welche eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht hatte und sowohl auf dem Hin- und Rückflug im gleichen Flugzeug auf dem gleichen, defekten, Sitz Platz nehmen musste.

0800 / 100 - 4116
Mo - Fr: | 9:00 - 22:00 Uhr |
Sa - So: | 10:00 - 22:00 Uhr |