Überfall am Urlaubsort kein Reisemangel

Erstellt am 3. Juli 2013, 16:16 Uhr

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil (AZ: 16U 142/12) entschieden hat, zählen Überfälle auf Reisende am Urlaubsort nicht als Reisemangel. Veranstalter müssen daher weder Schadensersatz zahlen noch den Reisepreis mindern.

Im verhandelten Fall war ein Pauschalurlauber aus Deutschland in der Dominikanischen Republik von zwei Männern überfallen worden und wurde im Zuge dessen auch mit einer Machete verletzt. Darauf wurde er einer Notoperation unterzogen und lag 35 Tage im Krankenhaus der Hauptstadt Santo Domingo. Auch nach seinem Rücktransport nach Deutschland musste er weitere 14 Tage in der Klinik bleiben. Der Mann verlangte aufgrund dessen Schadensersatz vom Reiseveranstalter, bei dem er die Reise gebucht hatte.

Überfälle und Diebstähle gehören zum normalen Lebensrisiko

Bereits das Landgericht Frankfurt hatte in der vorausgehenden Instanz den Schadensersatz verweigert und das Oberlandesgericht schloss sich diesem Urteil nun an. Am Urlaubsort Opfer eines Überfalls oder Diebstahls zu werden, zähle zum normalen Lebensrisiko. Daher liegt Reisemangel vor. Dies wäre nur der Fall, wenn das Reiseziel bereits in der Vergangenheit wiederholt zum Ort von Verbrechen und kriminellen Aktivitäten wurde und der Reiseveranstalter dies nicht im Katalog erwähnt.

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